Gerhard Hofmann, Vorstandsmitglied des BVR
- "Das EU-Parlament legt ein überzeugendes und fortschrittliches Konzept der künftigen Einlagensicherung in Europa vor. Wir sind dankbar, dass die Institutssicherung als gleichwertig zur klassischen Einlagensicherung anerkannt bleibt und wir unser seit 75 Jahren bewährtes System weiterführen können. Damit tragen wir entscheidend zu Verbraucherschutz und Stabilität des Finanzsystems bei."
Dies erklärt BVR-Vorstand Gerhard Hofmann zur gestrigen Abstimmung im Finanz- und Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments zur Einlagensicherung. Nun sei der Rat gefordert, seine Diskussionen abzuschließen und mit Parlament und Kommission in die so genannten Trilog-Gespräche einzutreten. Ein strittiger Punkt, so Hofmann, bleibe unter anderem die von vielen Banken als zu hoch angesehene Zielausstattung für die ex-ante zu finanzierenden Sicherungsfonds (bisher 1,5 Prozent der gedeckten Einlagen). Darüber hinaus erwarte der BVR eine Diskussion darüber, in welchem Umfang besicherte und sofort abrufbare Garantien der Mitglieder eines Sicherungssystems als verfügbare Mittel anerkannt werden. Im Parlament treffe dieser Ansatz offenbar auf grundsätzliche Zustimmung.
Der BVR begrüßt dies, hält aber eine Anerkennung solcher besicherter Garantien bis zu ein Drittel der gesamten Fondsmittel für sachgerecht. Ein tragfähiger Garantieverbund besteht seit jeher in der genossenschaftlichen Bankengruppe, verschiedene andere Länder Europas kennen ähnliche Systeme (etwa Portugal und die Schweiz). Nach erfolgreicher Lösung vieler hochkomplexer technischer Details gehe es abschließend darum, dass die reformierte Einlagensicherung ein hohes Maß an Einlegerschutz gewährleiste, aber zugleich Banken in Europa nicht mit einem Wettbewerbsnachteil belege, so Hofmann.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)