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03.02.2009

2009-02-03

BVR aktuell

Hofmann: Enteignung ist schwerster vorstellbarer Eingriff

Ähnlich wie in Schweden in den 90er Jahren müsse schließlich von vornherein die Re-Privatisierung solcher Institute zum frühestmöglichen Zeitpunkt außer Frage stehen. Hofmann weiter: "Eine Enteignung bedeutet den schwersten vorstellbaren Eingriff in das private Eigentum. Sie ist ordnungspolitisch und ökonomisch ebenso risikoreich wie problematisch. Auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der deutschen Geschichte bestehen für derartige Eingriffe zurecht hohe rechtliche Hürden im Grundgesetz. Falls dennoch eine Enteignung von Aktionären einzelner systemrelevanter Banken als einzige verbleibende Handlungsmöglichkeit des Staates zur Stabilisierung des Bankensystems verbleibt, muss mit einem hohen Maß an Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und starken parlamentarischen Kontrollmechanismen gearbeitet werden."


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 03.02.2009, 12:00:00

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Hofmann: Enteignung ist schwerster vorstellbarer Eingriff

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