- Der BVR kritisiert vor den anstehenden Beratungen im Bundesrat die aktuellen Vorschläge zur Bankenabgabe. Diese belasteten Verbindlichkeiten aus Förderkreditgeschäften in gleicher Höhe wie Verbindlichkeiten aus Kapitalmarktgeschäften. Ein Freibetrag für alle Institute, wie ihn Österreich im dortigen Stabilitätsgesetz festgelegt hat, sei leider nicht vorgesehen.
Gleichzeitig stellten Vertreter der Länder unverständlicherweise die von Bundesregierung und Bundestag vorgesehene Nachzahlungsverpflichtung zur Bankenabgabe wieder in Frage oder verwässerten sie. Verluste von Großbanken (wie zum Beispiel 2002 bis 2004) werden laut Bundesbankstatistik regelmäßig in den Folgejahren durch entsprechende Gewinne überkompensiert (etwa 2005 bis 2007). Gesamtwirtschaftlich sei es daher nicht gerechtfertigt, so der BVR, einzelnen Kreditinstituten diese Zahlungen dauerhaft zu erlassen. Schließlich sei eine Nachzahlung möglich, wenn sich die Leistungsfähigkeit in den nächsten Jahren wieder verbessere. Ohne Nachzahlungsregelungen würden Geschäftsmodelle mit volatilen Geschäftsergebnissen, die gerade erst zu Systemgefahren führen, begünstigt. Das setze Fehlanreize. Die Idee des Gesetzes, die Beitragsbemessung am systemischen Risiko auszurichten, würde so verfehlt.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)