- Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) begrüßt den Antritt der EU-Kommission, europäische Regelungen für die Retailfinanzmärkte zu vereinfachen und zu verbessern. Dazu sollte das EU-Grünbuch Retail Finance unbedingt Anlass geben. Allerdings hat der BVR Bedenken hinsichtlich der Regelungen für die Retailmärkte, die sich national noch in der Umsetzung befinden - etwa der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie oder der EU-Zahlungskontenrichtlinie. Hier besteht die Gefahr, dass zusätzliche Anforderungen gestellt werden, ohne zuerst die Wirkung dieser gesetzlichen Regelungen abzuwarten.
Den Vorwurf der EU-Kommission, im Binnenmarkt für Retailfinanzgeschäfte gebe es nicht genug Wettbewerb, lassen wir für Deutschland so nicht gelten. Deutschland hat einen wettbewerbsintensiven Bankenmarkt. Die Ausgangslage unter den EU-Mitgliedstaaten ist also nicht vergleichbar. Dennoch hätten Regelungen, die sich aus dieser Konsultation ergeben, auch Auswirkungen auf Deutschland und die deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher.
Neue Anbieter von Finanzdienstleistungen - die sogenannten Fintechs - sollten im Übrigen denselben gesetzlichen Anforderungen und Regelungen unterworfen werden wie etablierte Marktteilnehmer. Für eine Sonderbehandlung gibt es keinen begründeten Anlass.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)