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23.07.2014

2014-07-23

BVR aktuell

BVR-Vorstand Gerhard Hofmann zum Vorschlag der EU-Kommission zur Finanzierung eines einheitlichen Abwicklungsfonds:

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BVR-Vorstandsmitglied Gerhard Hofmann


So soll zum Beispiel das Kriterium der Systemrelevanz einer Bank mit lediglich 10 Prozent in den Risikofaktor einfließen, obwohl Ausgangspunkt des Abwicklungsregimes für Banken erhebliche Instabilitäten im Finanzsystem und Belastungen des Steuerzahlers durch große, oft grenzüberschreitend tätige Banken waren. Umgekehrt würde auch die Rolle der Institutssicherung, die in unserem Fall 80 Jahre fehlerlos gearbeitet hat, nur marginal berücksichtigt. Der weitere Abstimmungsprozess in Europa muss stärker von Risikoüberlegungen geprägt sein, sonst impliziert die Beitragsregelung in hohem Maße unerwünschte Nebeneffekte, wie einen zu großen Moral Hazard und nicht nachvollziehbare Quersubventionierungen zugunsten großer Institute. Nur durch eine sachgerechte und transparente Gestaltung kann der gemeinsame Abwicklungsfonds innerhalb der Bankenunion nachhaltig Akzeptanz finden. Die EU-Kommission ist insbesondere aufgerufen, ihre eigene Beihilfestatistik mit in die Vorschläge einfließen zu lassen. Daraus wird deutlich, dass die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen der letzten Jahre zum allergrößten Teil Institute mit großen Bilanzsummen betreffen. Risikoerwägungen dürfen über primär politisch geführte Verhandlungen nicht ausgeblendet werden. Dringend erforderlich sind dabei genaue Auswirkungsstudien zu den Vorschlägen der Kommission, damit die Diskussionen über ein Beitragsregime zum SRF nicht im luftleeren Raum stattfinden und die weitreichende Entscheidung hierzu verantwortungsvoll getroffen werden kann."


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 23.07.2014, 12:00:00

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BVR-Vorstand Gerhard Hofmann zum Vorschlag der EU-Kommission zur Finanzierung eines einheitlichen Abwicklungsfonds:

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