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03.06.2011

2011-06-03

BVR aktuell

BVR: Empfehlung des Finanzausschusses zur Restrukturierungsfonds-Verordnung ist sachgerecht

Insbesondere die Einführung eines Freibetrages bei der Beitragsbemessung unterstreicht die risikoorientierte Differenzierung, weil dieser zwar bei allen Kreditinstituten berücksichtigt wird, bei kleineren Instituten jedoch relativ zu ihrer Beitragslast eine größere Wirkung entfaltet. Dies ist auch zielführend, da gerade die regionalen, mittelständisch ausgerichteten Kreditinstitute stabilisierend auf den Bankenmarkt wirken. Die Erhöhung der Abgabensätze für Derivate und höhere Passivvolumina geht letztlich in die gleiche Richtung und ist als notwendige Erhöhung der Finanzierungsbasis im Gegenzug zur Freibetragsregelung zu sehen. Bei Nachzahlungsverpflichtung nachbessern Die Regelungen zur Nachzahlungsverpflichtung sind aus Sicht des BVR insoweit noch unzureichend, weil sie nicht die mögliche Sonderbeitragserhebung umfassen. Es ist jedoch zu begrüßen, dass bei der Änderung der Basis für die Berechnung der Zumutbarkeitsgrenze Verlustjahre nicht reduzierend einfließen, sondern mit Null berücksichtigt werden sollen. Dies verhindert Verzerrungen zugunsten von Instituten mit volatilen Jahresergebnissen. Wichtig ist, dass die im Kompromiss auf Ebene der Länderfinanzminister herausgearbeiteten Korrekturen bei der Beitragsbemessung nicht einem politischen Kompromiss zum Opfer fallen, sondern auch vom Plenum des Bundesrates am 17. Juni 2011 verabschiedet und schließlich von der Bundesregierung bestätigt werden.

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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 03.06.2011, 04:50:46

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