- Der Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (AVR) hat am 28. November 2012 die mit der Gewerkschaft ver.di bestehenden Tarifverträge gekündigt. Der Verband begründet diesen Schritt damit, dass seit dem letzten Tarifabschluss mit ver.di im Jahr 2004 trotz vieler Verhandlungsrunden und Gespräche mit dieser Gewerkschaft kein Einvernehmen über notwendige Veränderungen im Tarifwerk mehr erzielt werden konnte.
Anders als ver.di haben die Gewerkschaften DBV – Deutscher Bankangestellten-Verband und DHV – Die Berufsgewerkschaft sich ihrer Verantwortung für das Tarifwerk gestellt und dieses mitgestaltet. Beide sind seit den 60er Jahren kontinuierlich Tarifpartner des AVR. In den Tarifabschlüssen 2008, 2010 und 2012 nahmen die Tarifpartner neben Gehaltszuwächsen von rund 16 Prozent auch zeitgemäße inhaltliche Anpassungen der tariflichen Vergütungsregelungen vor. Unter Mitwirkung der genossenschaftlichen Betriebsräte in den Gewerkschaftskommissionen sorgten die Parteien für eine sozial adäquate Gestaltung der Veränderungen.
Zu diesen Veränderungen zählen Einschränkungen der tariflichen Gehaltsdynamik für Neueinstellungen mit sehr einfachen, standardisierten Tätigkeiten im Produktionsbereich der Bank und Öffnungsklauseln, die den Parteien auf betrieblicher Ebene die Möglichkeit zur einvernehmlichen Ausgestaltung der betrieblichen Vergütungssystematik geben. "Die Regelungen sind darauf gerichtet, die Beschäftigungsfähigkeit der Banken zu unterstützen und den Ausgliederungsdruck für die Unternehmen zu mindern", erläutert Axel Lekies, der Vorsitzende der Verhandlungskommission des AVR, die Zielsetzung der Regelungen.
Das Nebeneinander der aktuellen Tarifverträge der Gewerkschaften DBV und DHV mit den ungekündigten, seit 2004 nicht mehr angepassten Tarifverträgen der Gewerkschaft ver.di führt zur Tarifpluralität und wirft Rechtsfragen auf, die nach den Erläuterungen des Verbandes durch die Kündigung bereinigt werden. Zudem liegt das Gehaltsniveau in den Banken deutlich über dem letzten ver.di -Tarif.
Das Tarifwerk von DBV und DHV ist von der Kündigung nicht betroffen, stellt der AVR klar. Da die Tarifverträge im genossenschaftlichen Bankensektor in die Arbeitsverträge einbezogen werden, stehen alle Mitarbeiter unter dem Schutz dieser Tarifverträge. Dies gilt unabhängig davon, ob sie gewerkschaftlich organisiert sind und welcher Gewerkschaft sie gegebenenfalls angehören. Der AVR schließt eine tarifpolitische Zukunft mit ver.di nicht generell aus. "Uns ist am Verhandlungstisch jede Gewerkschaft willkommen, die erforderliche Anpassungen im Tarifwerk verantwortlich mitgestaltet und dabei neben der angemessenen Entlohnung auch die Beschäftigungsfähigkeit unserer mittelständischen Bankengruppe im Auge behält", führt Lekies aus.
Der AVR vertritt die Interessen des genossenschaftlichen Bankensektors – darunter 1.100 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die DZ BANK und die WGZ BANK – mit rund 166.000 Beschäftigten.
Verhandlungsführer ist Bankdirektor Axel Lekies,
Vorstandsmitglied der Volksbank Herrenberg-Rottenburg.
Portraitfotos des Verhandlungsführers Axel Lekies für die redaktionelle Berichterstattung sind abrufbar unter www.avr.org > Presse > Bildarchiv.
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