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15.01.2009

2009-01-15

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ZKA begrüßt Einführung des EU-Passes für Fondsverwaltungsgesellschaften – Fondsstandort Europa wird gestärkt

Die OGAW-Richtlinie setzt den Rechtsrahmen für das europäische Investmentfondsgeschäft, dessen Bedeutung in den letzten Jahren insbesondere aufgrund der wachsenden Notwendigkeit zur privaten Altersvorsorge gestiegen ist. Die Novelle ermöglicht nicht nur grenzüberschreitende Fondsfusionen und das sogenannte Asset Pooling, sondern stärkt auch ganz wesentlich die aufsichtliche Zusammenarbeit im europäischen Investmentfondsgeschäft. Der ZKA erwartet, dass für Anleger insbesondere die Ersetzung des vereinfachten Verkaufsprospekt durch ein zweiseitiges Informationsblatt ("Key Investor Information") zu einer besseren und transparenteren Produktinformation beitragen wird. Durch ein deutlich vereinfachtes Notifizierungsverfahren beim Vertrieb in anderen Mitgliedstaaten wird der Anleger künftig zwischen mehr Investmentfonds auswählen können. Mit der Verabschiedung der Novelle wird auch – wie von der Kreditwirtschaft gefordert – ein EU-Pass für das Fondsmanagement eingeführt. Fonds können somit künftig auch von einem anderen Land aus verwaltet werden. Der ZKA wertet es als Erfolg, dass es dem EU-Parlament durch intensive Arbeit an der Richtlinie gelungen ist, die Regelungen für einen solchen Pass aufzunehmen. Damit konnten die ursprünglichen Bedenken der EU-Kommission beseitigt werden, die aufsichtsrechtliche Lücken befürchtete. Durch den EU-Pass werden die Verwaltungskosten für Fonds deutlich sinken und damit für Anleger noch attraktiver werden. Gleichzeitig wird das hohe Schutzniveau für OGAW-Fonds gesichert. Der EU-Ministerrat hat sich inzwischen ebenfalls für die Richtlinie eingesetzt und seine Zustimmung in Aussicht gestellt, so dass die Richtlinie dann in Kraft treten kann.


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 15.01.2009, 12:00:00

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