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15.11.2017

2017-11-15

Verbraucherservice

PSD2- Was ändert sich für Ihr Konto?

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Matthias Hönisch, Zahlungsverkehrsexperte beim BVR


Das alte Jahr neigt sich dem Ende zu und schon bahnen sich wieder viele neue Regelungen für das nächste Jahr an. So bekommen alle Bankkunden einen Brief ihrer Hausbank zur Änderung ihrer AGBs. Denn ab dem 13. Januar 2018 gelten neue europaweite Regeln für den Zahlungsverkehr. Was sich konkret bei Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen und Online-Banking ändert, verrät uns jetzt der Zahlungsverkehrsexperte Matthias Hönisch vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – kurz BVR. 

Herr Hönisch, was genau ändert sich denn für Bankkunden?

O-Ton 1 (Matthias Hönisch, 32 Sek.): "Im Prinzip gibt es drei wichtige Änderungen: Zum Ersten sinkt die Haftungsgrenze für Kunden auf maximal 50 Euro. Bei einem Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte oder beim Online-Banking – nämlich bei der PIN oder TAN – haftet der Kunde für entstandene Schäden derzeit bis maximal 150 Euro – maximal, solange er die Karte oder sein Online-Konto nicht gesperrt hat. Diese Haftungsgrenze sinkt nun auf maximal 50 Euro und lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz haftet der Kunde auch weiterhin unbeschränkt."

Wie sieht die zweite wichtige Änderung aus?

O-Ton 2 (Matthias Hönisch, 25 Sek.): "Die zweite große Änderung ist mehr Transparenz bei vorreservierten Kartenzahlungen. Sie kennen das bestimmt, wenn Sie in einem Hotel oder bei Autovermietung sind, dann reservieren die bei der Buchung einen bestimmten Betrag von Ihrem Kartenkonto. Ab dem kommendem Jahr muss der Karteninhaber dem vorher ausdrücklich zustimmen, denn erst dann ist die Bank berechtigt, diesen Betrag auf dem Konto vorübergehend zu sperren."

Auf welche Neuerung müssen sich Bankkunden noch einstellen?

O-Ton 3 (Matthias Hönisch, 24 Sek.): "Die dritte und bestimmt wichtigste Neuerung betrifft die Dienste im Online-Banking; Bank-Kunden können sogenannte Drittanbieter damit beauftragen, für Sie Zahlungen vorzunehmen oder Kontoinformationen abzurufen. Da diese Dienstleister nunmehr gesetzlich reguliert und dann beaufsichtigt werden, dürfen Kunden gegenüber diesen Diensten auch ihre PIN und TAN einsetzen.“ 

Was genau steckt da dahinter?

O-Ton 4 (Matthias Hönisch, 43 Sek.): "Künftig müssen Banken und Sparkassen nach dem Willen der Europäischen Union auch Drittanbietern, wie zum Beispiel Finanz-Start-ups, den Zugriff auf Girokonten und diesbezügliche Daten ermöglichen. Vorher waren die Daten der Bankkunden durch das Bankgeheimnis grundsätzlich geschützt, jetzt kann der Kunde aber selber entscheiden, ob er die Daten an Drittdienste weitergeben möchte. Wichtig ist hierbei, dass der Kunde selber entscheiden kann, wem er seine PIN beziehungsweise Daten gibt, im Sinne seiner eigenen Daten-Souveränität. Wenn Bankkunden zum Beispiel durch die Weitergabe der PIN die Erlaubnis für eine Weitergabe erteilen, erfolgt dann der Zugriff über eine technische Schnittstelle bei seiner Hausbank. Hier werden natürlich die hohen Sicherheitsstandards gewahrt.“ 

Und welche Auswirkungen haben diese ganzen Änderungen konkret für den Bankkunden?

O-Ton 5 (Matthias Hönisch, 18 Sek): "Kunden werden sich künftig häufiger identifizieren müssen, zum Beispiel beim Zugang in das Onlinebanking oder  bei Zahlungen im Onlineshopping, das ist vielleicht etwas weniger bequem, aber es erhöht auf jeden Fall die Sicherheit, da man sich bei Bankgeschäften zum Beispiel zusätzlich mit einer PIN oder einer TAN als Kunde ausweisen muss."

Matthias Hönisch vom BVR über die neuen Regeln für den Zahlungsverkehr, die am 13. Januar 2018 in Kraft treten. Danke für das Gespräch!

Wem das jetzt alles zu schnell ging, alle Änderungen und was diese für Sie bedeuten, finden Sie auch noch einmal im Internet unter BVR.de.


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 15.11.2017, 09:00:00

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