BVR LogoDE|ENWarenkorb anzeigen Mitglieder-Login
bvrlogosmallmenu_mobilsearchWarenkorb anzeigen

DruckansichtArtikel per E-Mail weiterempfehlenArtikel per E-Mail weiterempfehlenArtikel auf Xing teilen

Social-Datenschutz Dienste aktivieren
(Datenschutz)
Weitersagen:
zurück zur Übersicht

07.08.2015

2015-08-07

Mittelstand

Erbschaftsteuer: Mittelstand sieht Nachbesserungsbedarf

Der Kreis der Steuerpflichtigen, die im Gegenzug für eine Verschonung die Lohnsummenregelung einhalten müssen, wird immer noch zu massiv und über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinausgehend ausgeweitet. Um die Auswirkungen zu begrenzen, sollte die Zahl der Beschäftigten bei der Nichtaufgriffsgrenze angehoben werden. Damit wird unnötiger zusätzlicher Bürokratieaufwand bei Steuerpflichtigen und bei der Finanzverwaltung vermieden. Zusätzlich sollten Teilzeitarbeitskräfte bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl nur anteilig berücksichtigt werden, damit Betriebe, die statt weniger Vollzeitarbeitnehmer eine Mehrzahl von festangestellten Teilzeitkräften beschäftigen, nicht ohne sachlichen Grund benachteiligt werden.

Bei der Abgrenzung des begünstigten vom nicht begünstigten Vermögen sollte eine rechtssichere und an den Bedürfnissen der Unternehmen orientierte Regelung geschaffen werden. Die jetzt von 20 auf 26 Millionen Euro korrigierte Grenze zur Definition von Großvermögen ist weiterhin zu gering. Positiv ist, dass qualitative Merkmale zumindest bei der Bestimmung von Großerwerben berücksichtigt werden sollen. Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung bestimmter gesellschaftsrechtlicher Bindungen sind jedoch noch nicht praxistauglich. Das gilt auch für die geforderten Bindungsfristen von insgesamt 40 Jahren (10 Jahre vor und 30 Jahre nach der Übertragung): Dieser Zeitraum ist völlig unverhältnismäßig und muss deutlich verkürzt werden, z.B. im Einklang mit den jetzt bekannten Haltefristen von 5 bzw. 7 Jahren.

Die in der Verschonungsbedarfsprüfung vorgenommene Einbeziehung des Privatvermögens führt zu einer doppelten Belastung dieses Vermögens der Erben. Stattdessen müssten die von der Wirtschaft vorgeschlagenen Kriterien zur Bindung des Kapitals und der Liquidität im Unternehmen als Voraussetzung der Verschonung von der Erbschaftsteuer anerkannt werden. Hierdurch wird der Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze sichergestellt. Ein darüber hinausgehender Zugriff auf das private Vermögen ist nicht systemgerecht. 

Dass die Politik das Problem einer nicht marktgerechten Bewertung von mittelständischen Unternehmen aufgegriffen hat, wird von der AG Mittelstand begrüßt. Wir plädieren dafür, parallel zu den Anpassungen des ErbStG notwendige Änderungen im BewG vorzunehmen. Letztlich würde auch so eine Umsetzung von einfachen Verschonungsregelungen möglich.

Die AG Mittelstand erwartet eine erneute Prüfung der Bedingungen. Es gilt, bei anstehenden Generationswechseln den Fortbestand unserer familiengeprägten, nachhaltig arbeitenden mittelständischen Unternehmen und deren Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern.

Zu den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand zählen der Bundesverband der Freien Berufe (BFB), der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV), der Handelsverband Deutschland (HDE), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sowie DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV.


BVR Logo
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
BVR Logo
BVR - 07.08.2015, 10:56:25

URL: 

Erbschaftsteuer: Mittelstand sieht Nachbesserungsbedarf

Möchten Sie regelmäßig informiert werden?

Bitte wählen Sie das Thema aus, für dass Sie sich interessieren

Pressemitteilungen
Finanzpolitik aktuell
Verbraucherservice
Konjunkturberichte/ Mittelstand im Mittelpunkt
Branchenberichte
Bitte klicken Sie auf das Zahlenfeld um andere Zahlen zu erhalten.
Klicken Sie auf das Bild, um ein neues zu erzeugen.
Bitte die Zahlen eingeben
Die Datenschutzbestimmungen habe ich zur Kenntnis genommen.

Newsletter Bestellen

Das könnte Sie auch interessieren

Unternehmertum stärken - Wohlstand sichern: AG Mittelstand legt Jahresmittelstandsbericht 2015 vor


mehr

Eine Viertelmillion neue Jobs: AG Mittelstand legt Jahresmittelstandsbericht 2014 vor


mehr

Richtige Schwerpunkte für die deutsche Reformagenda setzen


mehr
Alle Pressemitteilungen