Die Deutsche Kreditwirtschaft hat mit dem geänderten Vertragswerk den Rahmen dafür geschaffen, dass spätestens ab 1. November 2014 alle Händlerentgelte für die von Banken und Sparkassen erbrachten Zahlungsgarantien im electronic cash- / girocard-System mit den Kartenakzeptanten, zum Beispiel Handelsbetrieben, bilateral vereinbart werden können.
Mit den neuen Regelungen ist das girocard-System damit das einzige kreditwirtschaftliche Kartenzahlungssystem in Europa, das ohne sonst übliche, durch das Kartensystem festgelegte Händlerentgelte auskommt.
Das Beispiel des girocard-Systems zeigt, dass sich marktgerechte Preise für die vom Kartenherausgeber gegenüber dem Kartenakzeptanten erbrachte Garantieleistung effizient und zielgerichtet über den Wettbewerb bilden können. Staatliche Eingriffe in diesen marktwirtschaftlichen Preisbildungsmechanismus, wie die EU-Kommission dies derzeit erwägt, lehnt die Deutsche Kreditwirtschaft daher konsequent ab.
Informationen zum girocard-System:
Das von der Deutschen Kreditwirtschaft entwickelte girocard-System ist Marktführer beim bargeldlosen Bezahlen mit Karte an elektronischen Kassen in Deutschland. Mit etwa 95 Millionen girocard-Karten wurden im Jahr 2013 rund 2,5 Milliarden Transaktionen mit einem Volumen von über 130 Milliarden Euro abgewickelt. Das entspricht einem Marktanteil von über 20 Prozent am Einzelhandelsumsatz in Deutschland. Für diesen Erfolg tragen die Sicherheit, die Geschwindigkeit, der gewährleistete Datenschutz und die breite Akzeptanz im Handel entscheidend bei.