Statistik

Eingänge/Ergebnisse

Die Kundenbeschwerdestelle ist nach zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 20147 zum Thema Kreditbearbeitungsentgelte mit einer beispiellosen Flut von Beschwerden geradezu überrollt worden. Wegen der Vielzahl der Eingaben konnten bis zum Stichtag 30. Juni 2015, der diesem Tätigkeitsbericht zugrunde liegt, nicht alle Vorgänge erfasst werden; es fehlen die – eingangsstärksten – letzten drei Tage: 29., 30. und 31. Dezember 2014. Die folgenden statistischen Angaben beziehen sich somit auf den Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich 23. Dezember 2014.

Vom 1. Januar bis einschließlich 23. Dezember 2014 waren insgesamt 10.254 schriftliche Eingaben zu verzeichnen. 9.222 davon waren Beschwerden, die in die Zuständigkeit des Ombudsmanns fielen.

Weitere 410 Beschwerden richteten sich gegen Mitgliedsbanken des BVR, die nicht am Ombudsmannverfahren teilnehmen. 67 davon, die fast ausschließlich die Anwendung des Verbraucherkreditrechts betrafen, wurden an die sodann zuständige Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank abgegeben. 36 Beschwerden wurden an den jeweils zuständigen regionalen Prüfungsverband weitergeleitet. Weitere drei Eingaben, mit denen die Einrichtung beziehungsweise Fortführung eines Guthabenkontos begehrt wurde, konnten an die für das Thema „Girokonto für jedermann“ zuständige Abteilung des BVR abgegeben werden, die sich der Vorgänge annahm. 297 Beschwerdeführer wurden schriftlich darüber informiert, dass die Bank nicht am Ombudsmannverfahren teilnimmt. Sieben Beschwerden wurden nicht weiterverfolgt.

184 Eingaben betrafen andere Verbundinstitute; sie wurden – soweit das Institut an einem Schlichtungsverfahren teilnimmt – zuständigkeitshalber abgegeben, so zum Beispiel an die Kundenbeschwerdestelle beim Verband der privaten Bausparkassen.

Weitere 178 Beschwerden richteten sich gegen Fremdinstitute (zum Beispiel private Banken oder Sparkassen). Sie wurden an die jeweils zuständige Schlichtungsstelle (so an den Ombudsmann der privaten Banken oder an die Kundenbeschwerdestelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband) abgegeben. In den übrigen Fällen wurden die Beschwerdeführer über die fehlende Zuständigkeit informiert.

Daneben waren – neben ungezählten telefonischen Anfragen – noch 260 schriftliche Anfragen zum Verfahren zu verzeichnen.

Schriftliche Eingaben insgesamt (bis einschließlich 23. Dezember 2014)10.254
Beschwerden über am Verfahren teilnehmende Mitgliedsbanken des BVR9.222
Beschwerden über nicht am Verfahren teilnehmende Mitgliedsbanken des BVR410
Beschwerden über andere Verbundinstitute184
Beschwerden über Fremdinstitute178
Anfragen zu Verfahren260

Wie sich die Eingänge auf die einzelnen Monate verteilten, gibt die Grafik auf den Seiten 16/17 wieder. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug rund vier Monate (119 Tage bezogen auf die Eingaben insgesamt und 127 Tage bezogen auf Beschwerden über am Verfahren teilnehmende Mitgliedsbanken des BVR). Siehe dazu auch die Grafik auf Seite 18.

Insgesamt 9.222 Beschwerden richteten sich gegen Mitgliedsbanken des BVR, die am Ombudsmannverfahren teilnehmen.

550 Beschwerdeführer haben die Angelegenheit nicht weiterverfolgt (416) beziehungsweise ihre Beschwerde zurückgezogen (134) – oft, nachdem sie von der Kundenbeschwerdestelle beim BVR vorsorglich darauf hingewiesen worden waren, dass ihre Beschwerde unzulässig gemäß der Verfahrensordnung sei. 100 Beschwerdeführer wünschten keine Streitschlichtung, sondern eine Rechtsberatung; sie wurden gebeten, sich an eine Verbraucherberatungsstelle beziehungsweise eine Rechtsanwaltskanzlei zu wenden.

Beschwerde Diagramm

Von den im Ombudsmannverfahren abschließend behandelten 4.734 Vorgängen konnten 3.290 – also 69,5 Prozent (Vorjahr: 16,7 Prozent) – im Sinne der erklärten Zielsetzung des Verfahrens bereits im Rahmen der Vorprüfung durch die Kundenbeschwerdestelle beim BVR einer einvernehmlichen Lösung zugeführt werden. In 2.907 dieser Fälle wurde dem Begehren des Beschwerdeführers ganz entsprochen. In weiteren 227 Fällen konnte eine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden. In 156 Fällen ließ sich der Streit schon dadurch beilegen, dass der Vorgang nachvollziehbar erläutert beziehungsweise ein Missverständnis aufgeklärt wurde.

Der Anteil von bereits im Vorfeld einvernehmlich beigelegten Vorgängen zeigt, dass es sich bewährt hat, bei den Banken Ansprechpartner zu benennen, die mit der notwendigen Kompetenz ausgestattet sind, im Einzelfall zu entscheiden, ob einer Beschwerde – sei es aus Rechtsgründen, sei es im Wege der Kulanz – abgeholfen werden kann. Erkennt der Ansprechpartner, dass einem Mitarbeiter ein Fehler unterlaufen ist, oder erhält er von der Kundenbeschwerdestelle beim BVR einen entsprechenden Hinweis, so wird er bemüht sein, der Beschwerde hausintern abzuhelfen. Eine Rolle spielt dabei sicher nicht zuletzt, dass die Banken sich von dem Ombudsmann ebenso wenig wie von den Gerichten gerne Fehler vorwerfen lassen. Auch Hinweise der Kundenbeschwerdestelle auf eine entgegenstehende Schlichtungspraxis des Ombudsmanns führen fast immer dazu, dass die Bank ihren Rechtsstandpunkt noch einmal überdenkt. Lässt sich der Vorgang nicht mehr in jeder Einzelheit aufklären oder ist die Rechtslage unklar, wird häufig von der Bank ein Vergleichsvorschlag gemacht. Wird dieser von dem Beschwerdeführer akzeptiert, kann das Verfahren ebenfalls abgeschlossen werden; dasselbe gilt, wenn Anlass für die Beschwerde ein Verständnisproblem beziehungsweise eine falsche Vorstellung von der Rechtslage war und das Missverständnis aufgeklärt werden kann.

Dem Ombudsmann müssen dann nur noch die nicht zu behebenden Kontroversen vorgelegt werden. Von den abschließend behandelten Fällen waren dies 1.444. 548 davon – also immerhin 38 Prozent – erfüllten nicht die Zulässigkeitsvoraussetzungen, weil etwa zur Klärung des streitigen Sachverhalts eine Beweisaufnahme (meist Zeugenvernehmung) erforderlich gewesen wäre (Nummer 6 Absatz 4 VerfO), die Angelegenheit bereits die Gerichte oder die Staatsanwaltschaft beschäftigte (Nummer 3 Absatz 2 Satz 1 Buchstaben a und c VerfO), der mögliche Anspruch bei Einleitung des Ombudsmannverfahrens bereits verjährt war und die Bank die Einrede der Verjährung erhoben hatte (Nummer 3 Absatz 2 Satz 1 Buchstabe d VerfO) oder die Beschwerde nicht – wie es die Verfahrensordnung verlangt – eine Meinungsverschiedenheit über von der Bank angebotene Produkte oder Dienstleistungen betraf (vergleiche Nummer 3 Absatz 1 VerfO), sondern etwa Fragen der genossenschaftlichen Mitgliedschaft zum Gegenstand hatte. Die Beschwerdeführer erhielten in diesen Fällen einen Bescheid des Ombudsmanns mit einer kurzen Begründung sowie dem Hinweis, dass eine Schlichtung nicht möglich sei.

In 896 Fällen haben die Parteien einen Schlichtungsvorschlag erhalten, verbunden mit dem Hinweis, dass sie nicht verpflichtet sind, ihn anzunehmen (siehe Seite 19).

In 693 Fällen (77,3 Prozent) hat die Bank recht bekommen. Dass dieser Anteil so hoch ist, hängt damit zusammen, dass vergleichsweise viele Beschwerdeführer eine falsche Vorstellung von der Rechtslage haben, an der sie unbeirrt festhalten. Eine Erledigung im Vorfeld ist deshalb in solchen Fällen nur selten möglich. Immerhin haben in 140 dieser Fälle (20,2 Prozent) die Beschwerdeführer den für sie ungünstigen Schlichtungsvorschlag akzeptiert (2013: 17,5 Prozent; 2012: 17 Prozent; 2011: 14,4 Prozent) und letztlich eingesehen, dass sie sich in einem Rechtsirrtum befunden hatten. Ausschlaggebend ist gerade in den Fällen, in denen den Erwartungen des Beschwerdeführers nicht entsprochen werden kann, dass der Ombudsmann sorgfältig begründet, dass und warum die Bank korrekt gehandelt und ihn nicht, wie er meinte, „über den Tisch gezogen“ hat. Auch und gerade in diesen Fällen zeigt sich, dass das Ombudsmannverfahren dauerhaft Rechtsfrieden schaffen und damit den Parteien den Weg für eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit ebnen kann.

In 200 Fällen (22,3 Prozent), in denen es so gut wie ausnahmslos um die Forderung nach Erstattung von Kreditbearbeitungsentgelten ging, hat der Beschwerdeführer recht bekommen. Nur in 65 Fällen wurde der Schlichtungsvorschlag von der Bank nicht angenommen. In den übrigen 135 Fällen hat die Bank den Schlichtungsvorschlag akzeptiert und dem Begehren des Beschwerdeführers entsprochen. Das zeugt nicht nur von der großen Autorität, die der Ombudsmann genießt, sondern zeigt auch, dass die – von manchen beklagte – fehlende Bindungswirkung seiner Schlichtungsvorschläge sich praktisch kaum auswirkt. In drei weiteren Fällen hat der Ombudsmann einen Vergleich angeregt.

In insgesamt 203 Fällen hat somit der Beschwerdeführer im Schlichtungsverfahren recht bekommen. Zählt man die 3.290 bereits im Vorfeld einvernehmlich geklärten Vorgänge hinzu, dann kann festgestellt werden, dass von den im Ombudsmannverfahren abschließend behandelten und zum Verfahren zugelassenen 4.186 Beschwerden (= 4.734 im Ombudsmannverfahren behandelte Beschwerden abzüglich 548 unzulässige Eingaben) insgesamt 3.493, also 83,4 Prozent, zugunsten der Kunden ausgegangen sind (siehe Grafik auf Seite 15). In weiteren 140 Fällen haben die Kunden zwar nicht recht bekommen; da der Ombudsmann sie aber davon überzeugen konnte, dass sie sich in einem Rechtsirrtum befanden, sind auch diese Fälle letztendlich zur Zufriedenheit (beider Parteien) geklärt worden.

7
XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14.

Verfahrensausgang

4.186 Beschwerden

–––––   Zugunsten der Beschwerdeführer

–––––   Zugunsten der Bank

Verteilung der Eingänge auf die einzelnen Monate

Januar

–––––  Januar

A: Schriftliche Eingaben insgesamt

B: Beschwerden über am Verfahren teilnehmende Banken

C: Beschwerden über nicht am Verfahren teilnehmende Banken

D: Beschwerden über andere Verbundinstitute

E: Beschwerden über Fremdinstitute

F: Anfragen

Februar

–––––  Februar

A: Schriftliche Eingaben insgesamt

B: Beschwerden über am Verfahren teilnehmende Banken

C: Beschwerden über nicht am Verfahren teilnehmende Banken

D: Beschwerden über andere Verbundinstitute

E: Beschwerden über Fremdinstitute

F: Anfragen

März

–––––  März

A: Schriftliche Eingaben insgesamt

B: Beschwerden über am Verfahren teilnehmende Banken

C: Beschwerden über nicht am Verfahren teilnehmende Banken

D: Beschwerden über andere Verbundinstitute

E: Beschwerden über Fremdinstitute

F: Anfragen

April

–––––  April

A: Schriftliche Eingaben insgesamt

B: Beschwerden über am Verfahren teilnehmende Banken

C: Beschwerden über nicht am Verfahren teilnehmende Banken

D: Beschwerden über andere Verbundinstitute

E: Beschwerden über Fremdinstitute

F: Anfragen

Mai

–––––  Mai

A: Schriftliche Eingaben insgesamt

B: Beschwerden über am Verfahren teilnehmende Banken

C: Beschwerden über nicht am Verfahren teilnehmende Banken

D: Beschwerden über andere Verbundinstitute

E: Beschwerden über Fremdinstitute

F: Anfragen

Juni

–––––  Juni

A: Schriftliche Eingaben insgesamt

B: Beschwerden über am Verfahren teilnehmende Banken

C: Beschwerden über nicht am Verfahren teilnehmende Banken

D: Beschwerden über andere Verbundinstitute

E: Beschwerden über Fremdinstitute

F: Anfragen

Juli

–––––  Juli

A: Schriftliche Eingaben insgesamt

B: Beschwerden über am Verfahren teilnehmende Banken

C: Beschwerden über nicht am Verfahren teilnehmende Banken

D: Beschwerden über andere Verbundinstitute

E: Beschwerden über Fremdinstitute

F: Anfragen

August

–––––  August

A: Schriftliche Eingaben insgesamt

B: Beschwerden über am Verfahren teilnehmende Banken

C: Beschwerden über nicht am Verfahren teilnehmende Banken

D: Beschwerden über andere Verbundinstitute

E: Beschwerden über Fremdinstitute

F: Anfragen

September

–––––  September

A: Schriftliche Eingaben insgesamt

B: Beschwerden über am Verfahren teilnehmende Banken

C: Beschwerden über nicht am Verfahren teilnehmende Banken

D: Beschwerden über andere Verbundinstitute

E: Beschwerden über Fremdinstitute

F: Anfragen

Oktober

–––––  Oktober

A: Schriftliche Eingaben insgesamt

B: Beschwerden über am Verfahren teilnehmende Banken

C: Beschwerden über nicht am Verfahren teilnehmende Banken

D: Beschwerden über andere Verbundinstitute

E: Beschwerden über Fremdinstitute

F: Anfragen

November

–––––  November

A: Schriftliche Eingaben insgesamt

B: Beschwerden über am Verfahren teilnehmende Banken

C: Beschwerden über nicht am Verfahren teilnehmende Banken

D: Beschwerden über andere Verbundinstitute

E: Beschwerden über Fremdinstitute

F: Anfragen

Dezember

–––––  Dezember

A: Schriftliche Eingaben insgesamt

B: Beschwerden über am Verfahren teilnehmende Banken

C: Beschwerden über nicht am Verfahren teilnehmende Banken

D: Beschwerden über andere Verbundinstitute

E: Beschwerden über Fremdinstitute

F: Anfragen

Verfahrensdauer

(Bezogen auf die 9.222 Beschwerden über am Verfahren teilnehmende Banken)

Musterdokument für ein Annahmeformular

Musterdokument für ein Annahmeformular

Statistik Ergebnisüberblick 2014

(Eingänge bis einschließlich 23. Dezember 2014)


Insgesamt 9.222 Beschwerden richteten sich gegen Mitgliedsbanken des BVR, die am Ombudsmannverfahren teilnehmen
Beschwerden über am Verfahren teilnehmende Banken9.222
Vorgang noch in Bearbeitung13.838
Vorgang abgeschlossen5.384
    Beschwerde nicht weiterverfolgt/zurückgezogen550
    Ausschließlich Rechtsberatung gewünscht100
    Im Ombudsmannverfahren behandelte Beschwerden4.734
        Im Vorpüfungsverfahren geklärte Beschwerden3.290
        Begehren ganz entsprochen2.907
        Einigung erzielt227
        Vorgang erläutert/Missverständnis aufgeklärt156
        Dem Ombudsmann vorzulegende Beschwerden1.444
        Als unzulässig abgewiesen548
            - Anderweitige Anhängigkeit10
            - Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewiesen0
            - Außergerichtlicher Vergleich2
            - Gegenstand eines anderen Schlichtungsverfahrens29
            - Strafanzeige erstattet4
            - Verjährung224
            - Rechtsgrundsätzliche Bedeutung1
            - Beweisaufnahme erforderlich60
            - Geschäfstpolitische Entscheidungen31
            - Kein Ziel im Sinne der Verfahrensordnung92
            - Beschwerdegegenstand nicht ermittelbar46
            - Satzungsrechtliche Fragen14
            - Kunde-Bank-Beziehung nicht betroffen1
            - Kein Kunde14
            - Sonstiges20
        Schlichtungsvorschlag eingegangen896
            - Zugunsten des Kunden200
                ∙ Von beiden Parteien angenommen135
                ∙ Von der Bank nicht angenommen65
            - Vergleich angeregt3
                ∙ Von beiden Parteien angenommen1
                ∙ Von der Bank nicht angenommen2
            - Zugunsten der Bank693
                ∙ Von beiden Parteien angenommen140
                ∙ Vom Kunden nicht angenommen553

1 Stand 30. Juni 2015.

Statistik Rückblick auf 2013


Alle Beschwerden aus dem Jahre 2013 konnten im Laufe des Jahres 2014 abgeschlossen werden. Hier die Ergebnisse:
Beschwerden über am Verfahren teilnehmende Banken1.928
Vorgang noch in Bearbeitung0
Vorgang abgeschlossen1.928
    Beschwerde nicht weiterverfolgt/zurückgezogen375
    Ausschließlich Rechtsberatung gewünscht84
    Im Ombudsmannverfahren behandelte Beschwerden1.469
        Im Vorpüfungsverfahren geklärte Beschwerden245
        Begehren ganz entsprochen178
        Einigung erzielt52
        Vorgang erläutert/Missverständnis aufgeklärt15
        Dem Ombudsmann vorzulegende Beschwerden1.224
        Als unzulässig abgewiesen507
            - Anderweitige Anhängigkeit5
            - Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewiesen0
            - Außergerichtlicher Vergleich6
            - Gegenstand eines anderen Schlichtungsverfahrens4
            - Strafanzeige erstattet3
            - Verjährung121
            - Rechtsgrundsätzliche Bedeutung10
            - Beweisaufnahme erforderlich138
            - Geschäfstpolitische Entscheidungen54
            - Kein Ziel im Sinne der Verfahrensordnung69
            - Beschwerdegegenstand nicht ermittelbar52
            - Satzungsrechtliche Fragen10
            - Kunde-Bank-Beziehung nicht betroffen1
            - Kein Kunde19
            - Sonstiges15
        Schlichtungsvorschlag eingegangen717
            - Zugunsten des Kunden272
                ∙ Von beiden Parteien angenommen101
                ∙ Von der Bank nicht angenommen171
            - Zugunsten der Bank445
                ∙ Von beiden Parteien angenommen78
                ∙ Vom Kunden nicht angenommen367

1 Stand 30. Juni 2015.