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27.12.2013

2013-12-27

Verbraucherservice

Was sich 2014 für Bundesbürger ändert

Höhere Mindestlöhne Beschäftigte aus dem Baugewerbe, Gebäudereiniger sowie Beschäftigte im Steinmetz- und Bildhauergewerbe erhalten im kommenden Jahr höhere Mindestlöhne. Auch die rund 800.000 Zeitarbeiter in Deutschland können mit einer höheren Mindestvergütung rechnen; im Westen Deutschlands liegt der Mindestlohn für Zeitarbeiter dann nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bei 8,50 Euro und im Osten bei 7,86 Euro.

 

SEPA: Zahlungsverkehr wird vereinheitlicht Aufgrund gesetzlicher Vorgaben zur Umsetzung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes SEPA (Single Euro Payments Area) werden die bisherigen nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften mit Kontonummer/Bankleitzahl zum 1. Februar 2014 durch die SEPA-Zahlverfahren abgelöst. Kontonummer und Bankleitzahl werden durch IBAN (internationale Kontonummer) und BIC (internationale Bankleitzahl) ersetzt. Für Verbraucher ist die Gewöhnung daran ganz einfach. Die IBAN setzt sich aus einem Länderkennzeichen (DE für Deutschland), einer zweistelligen Prüfziffer sowie den bisher bereits benutzten nationalen Komponenten Bankleitzahl (acht Stellen) und Kontonummer (zehn Stellen) zusammen. Für Zahlungen in andere EU-/EWR-Staaten muss bis Februar 2016 weiterhin noch zusätzlich der BIC angegeben werden. Privatkunden (Verbraucher) können in einer Übergangszeit zwischen 1. Februar 2014 und 31. Januar 2016 noch wählen, ob sie ihre Überweisungen innerhalb Deutschlands weiter mit der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN vornehmen. Firmenkunden müssen hingegen laut Gesetzgeber bereits ab 1. Februar 2014 auf die neuen SEPA-Zahlverfahren umgestellt haben. Bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken können Kunden ihre IBAN und BIC auf ihren Kontoauszügen sowie ihrer girocard (VR-BankCard) ablesen.

 

Steuerlicher Grundfreibetrag steigt Der Grundfreibetrag – also der Anteil des zu versteuernden Einkommens, der keiner Steuerbelastung unterliegt – steigt 2014 von 8.130 Euro auf 8.354 Euro. Diese Erhöhung kommt allen Steuerpflichtigen zugute, die ein zu versteuerndes Einkommen in der genannten Höhe oder mehr erzielen und wirkt sich auch schon beim Lohnsteuerabzug aus. Bei zusammen veranlagten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der genannte Betrag; es bleiben also 16.708 Euro einkommensteuerfrei.

 

Reform des Flensburger Punktesystems Für Fahrer treten im Frühjahr 2014 neue Regelungen des Verkehrszentralregisters und des Punktesystems in Kraft. Ab 1. Mai 2014 werden nur noch Verstöße in das Zentralregister aufgenommen, die eine unmittelbare Beeinflussung der Sicherheit im Straßenverkehr darstellen. Auch das Punktesystem wird angepasst. Je nach Schwere der Verstöße wird es nur noch maximal drei Strafpunkte geben und nicht wie bisher bis zu sieben Punkte. Ein Führerscheinentzug erfolgt dann allerdings schon bei acht statt bisher 18 vorliegenden Punkten. Eine Ermahnung erfolgt bei vier, eine Verwarnung nach sechs Punkten. Schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, zum Beispiel das unsachgemäße Telefonieren am Steuer oder die Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch falsches Parken, werden mit einem Punkt geahndet. Zwei Strafpunkte erhalten Verkehrssünder bei besonders schweren Verstößen, wozu unter anderem das Überfahren roter Ampeln gehört. Straftaten im Straßenverkehr wie Unfallflucht oder Trunkenheit am Steuer werden ab Mai 2014 mit drei Punkten bestraft.


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 27.12.2013, 17:15:36

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