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18.01.2012

2012-01-18

Verbraucherservice

Hilfe bei der Kontosuche

Zwar verfügt der BVR über keinerlei Daten oder Unterlagen, welche die Beziehungen zwischen den ihm angeschlossenen Mitgliedsbanken und ihren Kunden betreffen. Schon aus Gründen des Bankgeheimnisses gibt es in unserer Organisation keine zentrale Auskunftsstelle für derartige Nachforschungen. Nachforschungsersuchen werden auch deshalb von uns grundsätzlich nicht an die Ortsbanken weitergegeben, weil uns mehr als 1.100 Volksbanken und Raiffeisenbanken mit beinahe 14.000 Bankstellen angeschlossen sind. Dies hätte verständlicherweise die Entstehung unverhältnismäßig hoher Benachrichtigungskosten zur Konsequenz, was sicherlich auch nicht in Ihrem Interesse sein kann.

Es besteht die Möglichkeit, dass unser in Frage kommender Regionalverband in seinem Geschäftsbereich entsprechende Nachforschungen nach unbekannten Konten, Wertpapierdepots und Schließfächern vornimmt, um bei Volksbanken und Raiffeisenbanken unterhaltene Vermögenswerte ausfindig zu machen. Voraussetzung für dieses ganz überwiegend auf Nachlassfälle ausgerichtete Suchverfahren ist jedoch, dass konkrete Anhaltspunkte für bei Volksbanken und Raiffeisenbanken zu erwartende Vermögenswerte bestehen und sich die Nachforschungen auf einen abgrenzbaren geographischen Bereich beschränken; es wird also nicht bundesweit nach möglichen Bankverbindungen gesucht. Nach bereits aufgelösten Konten oder nach ehemaligen Vermögensgegenständen, die heute keinen Wert mehr aufweisen – wie zum Beispiel Kontoguthaben und Wertpapiere in Reichsmark-Währung oder in der Währung der ehemaligen DDR -, wird ebenfalls nicht gesucht. Ferner sind auf einen Stichtag oder einen bestimmten Zeitraum bezogene Recherchen nicht möglich. Nachforschungen erstrecken sich des Weiteren ausschließlich auf das Inland.

Für die Einleitung einer Kontonachforschung ist es zudem erforderlich, dass Sie Ihr Auskunftsrecht dem zuständigen Regionalverband durch ein geeignetes Dokument nachweisen. In Betracht kommt etwa ein Erbschein, ein Testament nebst Eröffnungsniederschrift, ein Betreuerausweis oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis. Bitte beachten Sie jedoch dabei, dass bei derartigen Nachforschungen durchaus auch Kosten anfallen können, deren Höhe vom Umfang der Anfrage abhängt. Sie sollten dies vorab mit dem in Frage kommenden Regionalverband abklären. Das Nachforschungsverfahren wird grundsätzlich auf den letzten Wohnsitz des Erblassers begrenzt oder auf das Bundesland, in dem die Konten vermutet werden. Die Kontaktdaten des in Frage kommenden Regionalverbands finden Sie hier oben rechts.


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 18.01.2012, 10:42:53

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