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09.09.2015

2015-09-09

BVR aktuell

Vorhandenen Rechtsrahmen umsetzen, Aktionismus vermeiden

Der BVR lehnt eine immer weiter ausufernde europäische Transferunion entschieden ab. Das gilt auch bei der Einlagensicherung. Wir sind nicht bereit, die zur Sicherung von Kundengeldern über viele Jahre angesammelten Mittel für die Einlagensicherung in anderen Ländern einzusetzen. Eine solche Vergemeinschaftung würde das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger vieler Mitgliedsstaaten in die vorhandenen Einlagensicherungssysteme nachhaltig beschädigen.

Viele Länder haben gerade erst auf Beschluss der EU harmonisierte Einlagensicherungssysteme installiert, die den Schutz der Einleger bis 100.000 Euro garantieren. Deutschland wiederum hat zusätzlich auch noch umfangreiche Institutssicherungssysteme wie zum Beispiel unseres, die den Schutz des gesamten Instituts und damit auch der Einleger garantieren und seit Jahrzehnten mit entsprechenden Beiträgen finanziell ausgestattet werden.

Völlig unverständlich ist, dass die EU nun bereits Schritte zur Vergemeinschaftung vorschlägt, obwohl erst die Hälfte der Einlagensicherungssysteme in Europa den von der EU zum Juli 2015 vorgeschriebenen harmonisierte Schutz der Einleger bis 100.000 Euro umgesetzt hat. Hier besteht echter Handlungsbedarf für die EU." 


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 09.09.2015, 12:25:24

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Vorhandenen Rechtsrahmen umsetzen, Aktionismus vermeiden

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