Was steckt hinter der Frühstart-Rente?
Die Frühstart-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren, die eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen. Die Bundesregierung will sie schrittweise beginnend mit dem jüngsten Jahrgang einführen. Das angesparte Kapital dient als zusätzliche Altersrente. Dabei gleicht der lange Anlagezeitraum idealerweise Marktschwankungen aus und steigert die Renditechancen. Nach dem aktuellen Stand können Sparerinnen und Sparer nicht vor dem Rentenalter auf das Geld zugreifen.
Wie funktioniert die Frühstart-Rente?
Die staatlichen Einzahlungen erfolgen automatisch, sobald ein Kind die Voraussetzungen erfüllt. Das Geld wird kapitalmarktorientiert angelegt, um langfristig Renditen zu erwirtschaften. Wie genau das Angebot aussieht, welche Anlageformen zulässig sind und welche Anbieter teilnehmen, ist noch in Abstimmung. Wahrscheinlich wird es sich um ein kapitalgedecktes oder fondsgebundenes Vorsorgedepot handeln, bei dem der Staat das angelegte Kapital garantiert. Erträge bleiben während der Sparzeit steuerfrei. Erst bei der Auszahlung im Rentenalter fällt eine ähnliche Besteuerung wie bei privaten Renten an. Derzeit ist es noch nicht möglich, die Frühstart-Rente abzuschließen.
Können Eltern oder Angehörige Zuzahlungen leisten?
Geplant ist, dass die Frühstart-Rente zunächst ausschließlich aus staatlichen Beiträgen besteht. Ob Eltern oder Großeltern vor dem 18. Lebensjahr zusätzlich Geld einzahlen dürfen, ist noch offen. Nach dem 18. Lebensjahr können junge Erwachsene die Vorsorge fortführen und mit eigenen Sparraten ausbauen.
Ab wann kann die Frühstart-Rente bezogen werden?
Die Auszahlung ist ausschließlich für das Rentenalter vorgesehen. Ein genaues Bezugsalter – etwa ab 62 oder 67 Jahren – ist noch nicht festgelegt. Ziel ist, dass die Sparerinnen und Sparer ihr Geld langfristig fürs Alter aufbewahren und nicht vorher ausgeben.
djd/BVR