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4/12/19

Finanzpolitik Aktuell

Ausgabe April 2019

MIFID II verschreckt Kunden

Im Vorfeld einer Konsultation des Bundesfinanz­ministeriums hat die Deut­sche Kreditwirt­schaft (DK) eine Auswirkungsstudie zu MiFID II/MiFIR und PRIIP-VO vorgelegt. Das Ergeb­nis: Der Gesetzgeber ist bei einer Vielzahl von Vorgaben deutlich über das Ziel hin­aus­geschossen, gerade bei verschärften Informations- und Do­ku­mentationspflichten. Die neuen Vorgaben belasten nicht nur Ban­ken, son­dern auch die Kunden. 

Sieben Jahre Ausarbeitung, auf mehr als 7.000 Seiten umfasst die EU-Finanzmarktricht­linie MiFID II, die An­fang 2018 in Kraft trat. Das erklär­te Ziel ist Anleger­schutz durch Transparenz. Damit einhergin­gen ver­schärfte Informations- und Aufzeichnungs­pflichten, wie das sogenannte Taping. Banken müssen seitdem alle Telefonate zwischen Kunden und Bera­tern auf­zeichnen. Neu ist auch, dass Kunden vor jeder "Trans­aktion" eines Wertpapiers eine ge­naue Kosten­aufstellung erhalten müssen. Diese Ex-ante-Kosteninformationen sind auch dann Pflicht, wenn der Kunde solche Produkte bereits häufiger bezogen hat. 

Die neuen Regeln haben Orderzeiten und Aufwand beim Wertpapiergeschäft deutlich erhöht. Das belas­tet Institute und Berater, aber gerade auch die Kun­den, so ist die Erfahrung vieler Berater vor Ort. Um ein umfassendes Bild über die Auswir­kungen von MiFID II/MiFIR sowie PRIIP-VO zu erhal­ten, hat die DK eine wissenschaftliche Studie beauf­tragt. In der Studie von Prof. Paul (Ruhr-Universität Bochum), in der 153 Banken und Spar­kassen sowie 2.852 Kunden befragt wurden, war die Sicht der Kunden maßgeblich.

Die Ergebnisse der Studie zeigen: Die Neuregelungen erschweren vielen Kunden den Wertpapierkauf. 62 Prozent der Kunden fühlen sich von der Fülle an In­formationen überfordert und verunsichert. Das Ziel, mehr Transparenz zu schaffen, wird damit verfehlt. Deutliche 71 Prozent der Kunden wünschen sich so­gar, auf Aufklärungen und Informationen verzichten zu können. Auch der gestiegene Zeitauf­wand beim Wertpapierkauf führt zu Kunden­unzufriedenheit. Besonders negativ wer­den die Vor­schriften bei Tele­fongeschäften gesehen, wo 74 Prozent der Befragten sich wünschen, auf Sprachaufzeichnung verzichten zu können. Nicht zuletzt leidet das Telefongeschäft unter der Taping-Pflicht enorm – seit Wirk­samwerden der MiFID II brach der Tele­fonhandel um 50 Prozent ein.  

Auch die Institute werden durch die neuen Vorgaben im Wertpapiergeschäft belastet. Im Schnitt fallen pro Institut 3,7 Millionen Euro an, um MiFID II/MiFIR und PRIIP-VO umzusetzen. Das sind 6 Milliarden Euro, wenn man es auf die rund 1.600 Insti­tute in Deutsch­land hochrechnet. Die Regulierung treibt die Banken aber auch dazu, weniger individuell beraten zu kön­nen oder sich stärker auf das beratungsfreie Ge­schäfte konzentrieren zu müssen. Transparenz ist unabdingbar für aufgeklärte Anlage­entscheidungen. Die DK-Studie zeigt aber: Durch zu umfangreiche z.T. widersprüchliche und redundante Informationen wer­den Kunden überfordert, gegängelt und bleiben den Kapitalmärkten oft ganz fern. Ohne Reform ist die Wertpapierkultur in Deutschland bedroht und die Kapitalmarktunion erleidet einen Rückschlag. 

BVR-Positionen

  • Die Überarbeitung von MiFID II/MiFIR und PRIIP-VO muss eine Priorität der neuen EU-Kommission sein. 
  • Bei der Bereitstellung von ge­setzlich vorgesehenen Informationen oder dem Taping muss die Selbstbe­stimmung Vorrang haben und ein Ver­zicht auf Wunsch möglich sein.
  • Vorab sollten Verbesserungen auf nationaler Ebene, durch Nutzung bestehender Auslegungs­spielräume, geprüft werden. Die DK hat Vor­schläge in der Stellung­nahme ans BMF formuliert.


Weitere Informationen zur DK-Auswirkungsstudie

 

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Gesetzlicher Provisionsdeckel bei Restkreditversicherungen ohne Nutzen

Der BVR kritisiert - zusammen mit den anderen Verbänden der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) - die Pläne der Bundesregierung, bei der Restkreditversicherung (RKV) einen gesetzlichen Provisionsdeckel von 2,5 % der Kreditsumme einzuführen. Die RKV ist ein wichtiger Schutz für Kreditnehmer und ihre Familien gegen Überschuldung. Treten Ereignisse wie Tod, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit ein, hilft die RKV dabei, diese belastende Situation finanziell unbe­schadet zu überstehen. Der Gesetzentwurf gefährdet den Bestand dieser bewährten Absicherungsmöglichkeit. Er lässt darüber hinaus die eigenen Verbesserungsmaßnahmen der Industrie außer Acht. Um eine hohe Qualität der RKV zu gewährleisten, empfehlen die DK-Verbände ihren Instituten die Umsetzung einer Selbstverpflichtung, u.a. mit folgenden Transparenzverbesserungen:  Wird die Prämie der RKV über den Kredit mitfinanziert, weisen die Institute die monatlichen Kreditraten sowohl mit als auch ohne Kosten der freiwilligen RKV aus. Ergänzt wird dies durch klare Regeln zur Transparenz bei der Erstattung von Abschluss- und Verwaltungskosten bei Kreditauf­stockungen oder Kreditkündigungen.

DK-Selbstverpflichtung

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Reform der Unternehmenssteuern – dem Wirtschafsabschwung „entgegensteuern“

Kein guter Start: Die deutsche Wirtschaft hat zu Jahresbeginn deutlich an Dynamik verloren. Der BVR geht in sei-ner aktuellen Konjunkturprognose 2019 nur von 0,8 Prozent Wirtschaftswachstum aus. Im Dezember sind noch 1,7 Prozent erwartet worden. Auch die Bundesregierung hat ihre Prognose deutlich gesenkt. Dennoch ist eine Rezession bisher nicht in Sicht. Eine Verbesserung der unternehmerischen Rahmenbedingungen gerade für den Mittelstand wäre angesichts des raueren Wirtschaftsumfelds aber ein wichtiges Signal. "Ein zentraler Ansatzpunkt hierfür ist die Unternehmensbesteuerung", erklärt BVR-Vorstand Dr. Andreas Martin. Seit der letzten Reform in Deutschland im Jahr 2008 haben viele andere Staaten die Steuersätze reduziert. Eine Senkung der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags auch für Unternehmen wären neben  Steuervereinfachungen wichtige Maßnahmen, um auch hierzulande Wachstumskräfte zu stärken. Es ist zu begrüßen, dass sowohl im Bundeswirtschaftsministerium als auch in einigen Bundestagsfraktionen über eine solche Reform laut nachgedacht wird, doch echte Maßnahmen müssen folgen.

BVR-Pressemitteilung
 

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"Mittelständische Banken in Europa stärken" - Zehn Positionen des BVR zur Europawahl

Europa hat die Wahl. Am 26. Mai sind die Bürger in Deutschland aufgerufen, über die Zusammensetzung des Eu­ropaparlaments zu entscheiden. Für die Genossenschaftliche FinanzGruppe hat die Europawahl eine herausragen­de Bedeutung. Finanzmarktpolitik ist schon heute bereits vornehmlich europäisch. So wurden in den letzten Jah­ren auf EU-Ebene wichtige Maßnahmen beschlossen, um die Fi­nanzmärkte zu stabilisieren. Doch bei vielen Regeln fehlt es oft an einem Sinn für Proportionalität. Dadurch werden regional verankerte Bankinstitute wie die Genos­senschaftsbanken stärker von der Regulierung belastet, obwohl mittelständische Banken ein Garant der Stabilität sind. Das muss sich ändern. Mit dem BVR-Positionspapier zur Europawahl stellen wir unsere zehn Positionen vor, um mittelständische Banken in Europa zu stärken.

BVR-Europa-Positionspapier

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Ihr AnsprechpartnerThomas Stammen
Leiter Verbindungsstelle Parlament / Europapolitik
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Telefon: (030) 2021-1660
Telefax: (030) 2021-19-1600



BVR - Apr 12, 2019, 12:00:00 PM
URL: https://www.bvr.de/Unsere_Positionen/Finanzpolitik_aktuell/Ausgabe_April_2019